Ferienwohnung

Unsere100 qm große Ferienwohnung liegt im ausgebauten Dachgeschoss eines alten Pfarrhauses, das wir aufwendig saniert haben.

Die helle und sonnige Wohnung für 4-6 Personen ist im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden. Sie verfügt über zwei Schlafräume, einer davon ist mit einem Doppelbett, der andere mit zwei einzelnen Betten ausgestattet; selbstverständlich steht zusätzlich ein Gitterbett für sehr kleine Gäste bereit.

Der Wohnraum mit ungefähr 35 qm ermöglicht durch unterschiedliche Wohninseln das gemeinsame Spielen am Tisch, das entspannende Lesen im Sessel, Fernsehen und Beisammensein auf den Sofas...

Auch die Küche bietet einen schönen, großzügigen Platz zum Kochen und Essen. Wir haben hierbei viel Wert darauf gelegt, dass auch die Zubereitung der Speisen in einer Ferienwohnung Spaß machen kann, und die Küche mit guten Geräten und Liebe zum Detail ausgestattet.

Das Bad ist mit einer Dusche und Badewanne ausgestattet.
Bei gutem Wetter können unsere Gäste gerne auch im Garten grillen. Dort stehen Tisch und Stühle bereit, aber natürlich auch Sonnenliegen, Sandkasten und die Möglichkeit abends ein Lagerfeuer zu entfachen.

Preise:
  • 80 € für die gesamte Wohnung pro Nacht
  • 30 € obligatorisch für die Endreinigung
  • 10 € pro Person für ein Wäschepaket (Bettwäsche und Handtücher) [optional]

Grundriss
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Küche
Schlafzimmer
Abendstimmung
Das alte Pfarrhaus
Störche
Wilkommen!
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© 2008 Monika Weyer
Grundriss
Grundriss
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer
Wohnzimmer

Wohnzimmer
Schlafzimmer
Schlafzimmer
Küche
Küche

Bildtext
Schlafzimmer
Schlafzimmer

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Abendstimmung
Abendstimmung
Das alte Pfarrhaus
Das alte Pfarrhaus
Störche
Störche
Wilkommen!
Wilkommen!

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Allgemeine Vertragsbedingungen
  1. Der Mietvertrag wird mit Frau Monika Weyer, Zietenstr. 17 in 10783 Berlin, nachfolgend Vermieterin genannt, abgeschlossen.

  2. Mit der Unterschrift des Mieters und der Rücksendung des Vertrages innerhalb der vorgegebenen Frist gilt der Vertrag vom Mieter als abgeschlossen. Eine endgültige Reservierung erfolgt erst dann, wenn die Anzahlung von 10% der gesamten Miete auf das dem Mieter bekannte Konto Vermieterin eingegangen ist. Sodann erhält der Mieter den gegengezeichneten Mietvertrag.
    Die Schlüssel zur Ferienwohnung erhält der Mieter am Tage der Anreise. Bedingung hierfür ist, dass die gesamte Miete 5 Arbeitstage vor der Anreise auf das Konto der Vermieterin eingegangen ist.

  3. Die Mieter verpflichten sich, die Ferienwohnung und die dazugehörigen Anlagen sorgsam zu behandeln. Schäden, die durch den Mieter oder Dritte an der Wohnung oder der Anlage entstehen, sind von diesem zu ersetzen. Ebenso haftet der Mieter für verschuldungsunfähige Kinder, die im Rahmen seines Mietvertrages die Wohnung mitbenutzen. Für vom Mieter in die Ferienwohnung eingebrachte Sachen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

  4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Ferienwohnung persönlich an die Mitarbeiter der Vermieterin zu übergeben. Es erfolgt eine Inventarkontrolle in Gegenwart des Mieters. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet.
  5. Sofern Tiere vertraglich vereinbart wurden, verpflichtet sich der Tierhalter das Tier so zu beaufsichtigen, dass durch sie sowohl in Ferienwohnung, als auch in der Außenanlage kein Schaden entsteht.

  6. Die Ferienwohnung wurde für eine festgelegte Personenzahl vermietet. Sofern Änderungen erwünscht werden, sind diese vor der Anreise vom Mieter schriftlich der Vermieterin mitzuteilen, die entscheiden wird, ob eine Zustimmung erteilt werden kann.
  7. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, in den Räumen nicht zu rauchen.

  8. Der Mieter verpflichtet sich, seinen PKW auf dem vorgesehenen Stellplatz abzustellen. Es ist darauf zu achten, dass die Feuerwehrzufahrten frei bleiben. Das Parken auf dem angrenzenden Feuerwehrgelände ist nicht erlaubt.
    Die Benutzung der Pkw-Stellplätze erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr. Die Vermieterin übernimmt keinesfalls die Haftung für Beschädigung durch Dritte.

  9. Der Mieter verpflichtet sich, Mängel am Mietobjekt während seiner Mietdauer unverzüglich gegenüber der Vermietrin anzuzeigen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.

  10. Der Vermieterin bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, hei Gefahr oder zur Schademninderung / Vermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit die Ferienwohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten.

  11. Es wird vereinbart, dass Handtücher, Geschirrtücher und Bettwäsche vom Mieter selbst mitzubringen sind. Ein entsprechendes Set (einmal Bettwäsche, ein Bettlaken. ein Duschtuch. ein Frotteehandtuch) kann zum Preis von € 10,00/pro Person auf Bestellung ausgeliehen werden.

  12. Der Mietvertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund wäre Grobfahrlässigkeit oder grobe Sachbeschädigung.

  13. Bei folgenden Fällen ist eine Bearbeitungs-/Stornogebühr an die Vermieterin zu zahlen:
    - Stornierung des Mietvertrages innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss: Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 berechnet.
    - Stornierung des Mietvertrages innerhalb von 6 Wochen vor der Anreise durch den Mieter - hierfür werden Stornokosten in Höhe von 20% des Gesamtbuchungsbetrages in Rechnung gestellt.
    - Stornierung des Mietvertrages bis zu 2 Wochen vor Anreise - hierfür werden 40% Stornokosten des Gesamtmietvertrages berechnet.
    Der Mieter hat die Möglichkeit im Falle einer Stornierung seiner Buchung, einen Ersatzmieter für den gebuchten Zeitraum zu benennen. Im Falle einer erfolgreichen Vermietung an den Ersatzmieter wird dem Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 berechnet. Die Stellung eines Ersatzmieters durch den Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters.

  14. Für mehrere Personen als Mieter besteht die gesamtschuldnerische Haftung für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

    Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  15. Auch, wenn eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein sollte, bleiben die anderen Bedingungen voll inhaltlich gültig.

  16. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.

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